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  1. Anmeldung und Bestätigung
    Jede Anmeldung, die per Post, E-Mail oder vor Ort beim Collège International de Cannes eingeht, gilt als gültig. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das International College of Cannes die Anmeldung bestätigt: Er ist dann rechtskräftig.
    Ist die angemeldete Person volljährig, wird diese Person Vertragspartner des Collège International de Cannes.
    Ist die angemeldete Person minderjährig, muss ihr gesetzlicher Vertreter den Vertrag unter Angabe ihrer genauen Anschrift unterzeichnen.
    Diejenige Person, die vertraglich angemeldet wird, wird als Teilnehmer bezeichnet und unter den nachstehenden Bedingungen bezeichnet.
    Die Person, die den Vertrag unterzeichnet (der Teilnehmer selbst oder bei Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter), wird als Mitvertragspartner bezeichnet und somit im Sinne der nachfolgenden Bedingungen bezeichnet.

 * UNBEAUFSICHTIGTE MINDERJÄHRIGE WERDEN NUR IN ANWESENHEIT EINES RECHTSVERANTWORTLICHEN ODER EINES ZUGELASSENEN AUFSICHTERS ZUR UNTERKUNFT AUF DEM CAMPUS AKZEPTIERT. FAMILIENUNTERKÜNFTE IST STUDENTEN ÜBER 18 JAHREN VORBEHALTEN.

  1. Angaben bei der Anmeldung
    Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Jede Unterlassung oder falsche Angabe kann zum sofortigen Ausschluss vom Aufenthalt führen. Die Kosten des Aufenthaltes werden in diesem Fall weder ganz noch teilweise erstattet.
  1. Anmeldegebühren
    Es fallen keine Registrierungsgebühren an.
  1. Vertragsänderungsgebühr
    Wünscht der Teilnehmer die bei der Anmeldung gewählte Kursart oder Unterkunft zu ändern, erfolgt bei Minderleistung keine Rückvergütung, bei Mehrleistung eine Neuanpassung der Preise. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts im selben Kurszentrum entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten. 
  1. Bedingungen de paiement
    Für die Gültigkeit der Anmeldung des Teilnehmers ist eine Anzahlung von 25 Prozent der Gesamtsumme der gewählten Leistungen und die Annahme des erstellten Angebots zwingend erforderlich.
    Der Restbetrag der Gesamtkosten ist spätestens 21 Tage vor Leistungsbeginn fällig. Geht die Anmeldung beim Collège International de Cannes weniger als eine Woche vor Beginn der Leistungen ein, ist der Gesamtbetrag der Gebühren nach Erhalt der Annahme des Kostenvoranschlags zu entrichten. Kurs- und Unterkunftsgebühren gelten als bezahlt, sobald der zu zahlende Betrag dem Bankkonto des Collège International de Cannes gutgeschrieben wurde. Kontodaten werden Ihnen im Angebot mitgeteilt.
  1. Zahlungsfrist
    Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Collège International de Cannes bei der Bestätigung der Anmeldung angegebenen Zahlungsfristen einzuhalten. Wenn der Teilnehmer die Fristen nicht einhält, behält sich das Collège International de Cannes das Recht vor, ihm den Zugang zum Kurs zu verweigern. Beschwerden zu diesem Thema werden vom International College of Cannes nicht berücksichtigt.
  1. Zahlungsnachweis
    Der Vertragspartner kann aufgefordert werden, vor Beginn oder zu Beginn des Sprachkurses einen materiellen Zahlungsnachweis für die Leistungen zu erbringen. Wenn Sie diesen Nachweis nicht vorlegen, wird Ihnen der Zugang zu Sprachkursen und Unterkünften verweigert.
    Im Falle einer verspäteten Anmeldung fordert das Collège International de Cannes den Vertragspartner auf, einen Zahlungsnachweis zu erbringen, bevor es die Unterlagen zur Vorbereitung der Abreise zusendet.
  1. Stornierung vor Beginn des Aufenthalts
    Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn des Sprachkurses zu kündigen. Das International College of Cannes ist in diesem Fall berechtigt, die Zahlung einer angemessenen finanziellen Entschädigung zu verlangen, deren Höhe sich nach der Zeit richtet, die zwischen dem Eingang des Stornierungsantrags bei The International College of Cannes und dem Beginn des Aufenthalts verbleibt . Die Höhe der Entschädigung errechnet sich somit wie folgt:

– Bis 61 Tage und mehr vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 10 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises

– Zwischen 60 und 8 Tage vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 25 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises

– 8 Tage oder weniger vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 100 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises

– Nichtteilnahme am Aufenthalt oder Stornierung nach den vorgesehenen Terminen: 100 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises

Stornogebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Stornorechnung zu bezahlen. Für den Fall, dass dem Teilnehmer ein Visumantrag verweigert wird, verpflichtet sich das Collège International de Cannes, den Gesamtbetrag der vom Teilnehmer gezahlten Gebühren zu erstatten, abzüglich; Ausgaben ; Verwaltungskosten in Höhe von sechzig Euro (60 €) und Bankgebühren in Höhe von zwanzig Euro (20 €) gegen Vorlage des Originals des von der französischen Botschaft übermittelten Ablehnungsbescheids.

  1. Reiserücktrittsversicherung
    das Collège International de Cannes empfiehlt dem Vertragspartner den Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und sich entschließt, sich von einem Sprachkurs zu stornieren, obliegt es ihm, seinen Versicherer zu informieren. Unter keinen Umständen kann die Reiserücktrittsversicherung das Le Collège International de Cannes für die Nichterstattung der Aufenthaltskosten haftbar machen.
  2. Pässe und Visa
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich zu informieren und die Sicherheits-, Visums- und Hygienevorschriften einzuhalten, um nach Frankreich einreisen zu können. Unter keinen Umständen kann das International College of Cannes haftbar gemacht werden, wenn dem Teilnehmer die Einreise und der Aufenthalt auf französischem Hoheitsgebiet verweigert wird. Informationen zu Sicherheits-, Hygiene- und Visumsbestimmungen können bei der Botschaft oder dem Konsulat im Land des Teilnehmers eingeholt werden. Weder ganz noch teilweise wird eine Rückerstattung geleistet, wenn dem Teilnehmer die Einreise oder der Aufenthalt in Frankreich aus eigenem Verschulden verweigert wird. Das International College of Cannes stellt Ihnen auf Anfrage nach Eingang der Gesamtkosten des Sprachaufenthalts ein Einladungsschreiben zur Beantragung Ihres Visums aus.
  1. Kranken-/Unfallversicherung
    Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, eine Kranken-/Unfallversicherung abzuschließen, die in dem Land, in dem er sich aufhalten möchte, und für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist. 
  2. Von Teilnehmern verursachte Schäden / zivilrechtliche Haftung
    Vor Ankunft in der Schule muss jeder Teilnehmer eine Versicherung abschließen, um Verluste/Schäden abzudecken, die er während des Aufenthalts verursachen könnte. Unabhängig von den Umständen und selbst wenn der Teilnehmer der Ansicht ist, dass es nicht notwendig ist, diese Versicherung abzuschließen, haftet er für alle Verluste, die dem Collège International de Cannes, seinen Geschäftspartnern oder einem Dritten entstehen, es sei denn, die Verantwortung des International College of Cannes ist eindeutig belegt.
  1. Pflichten der Teilnehmer
    Der Teilnehmer wird nach einem Einstufungstest des International College of Cannes einem seinem Sprachniveau entsprechenden Kurs zugeordnet.
    Die Teilnehmer müssen am Unterricht teilnehmen und pünktlich erscheinen.
    Bei vollständigem oder wiederholtem Fernbleiben vom Unterricht oder Verhaltensauffälligkeiten behält sich das Collège International de Cannes das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen.
    Das International College of Cannes erstattet oder entschädigt weder für den versäumten Aufenthalt noch für die zusätzlich entstandenen Reisekosten.
  1. Verspätung
    Um den Unterricht nicht zu stören, muss jeder Teilnehmer, der mehr als 15 Minuten zu spät kommt, bis zur Pause warten, bevor er zum Unterricht zurückkehren kann.
  1. Wiederholtes Fernbleiben vom Unterricht
    Teilnehmer, die nicht an allen Sprachkursen teilnehmen, erhalten keine Rückerstattung. Die Teilnehmer müssen mindestens 80 % der Kurse besuchen, um ihr Zertifikat zu erhalten
  1. Beschwerden
    Beschwerden sind direkt an die Schulleitung zu richten. Jede Entschädigungsforderung muss dem Collège International de Cannes schriftlich mitgeteilt werden und innerhalb von vier Wochen nach dem im Vertrag festgelegten Enddatum des Aufenthalts bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt jede Maßnahme des Vertragspartners als nichtig.
  1. Disziplin
    Zeigt ein Teilnehmer unangemessenes Verhalten und eine respektlose Haltung, behält sich das Collège International de Cannes das Recht vor, ihn sofort auszuschließen.
    In diesem Fall erstattet das Collège International de Cannes den Teil des Aufenthalts, den der Teilnehmer versäumt hat, weder ganz noch teilweise und leistet keinen Ersatz für die dem Teilnehmer entstandenen Mehrkosten (insbesondere für Reisekosten). ).
  1. Änderung von Preisen, Terminen oder Leistungen
    Die Preisstaffel des International College of Cannes richtet sich nach einer degressiven Skala basierend auf der Dauer der Dienstleistungen. Dieses Angebot gilt nicht rückwirkend.
    Ändert der Vertragspartner die Dauer oder die Leistungen vor oder nach der Abreise, entfällt das Angebot und die Ermäßigung. Dieses Angebot kann vom Collège International de Cannes jederzeit ohne Vorankündigung unterbrochen oder geändert werden.
    Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung bei der Vertragspartei kann das Collège International de Cannes die auf seiner Website oder einem anderen Kommunikationsmedium veröffentlichten Daten und Preise der Sprachaufenthalte jederzeit ändern. Nach Bestätigung der Registrierung durch das Collège International de Cannes wird es wahrscheinlich seine Dienstleistungen ändern, vorausgesetzt, dass die Änderungen geringfügig, unvermeidlich und ehrlich sind und die Lehrdienste nicht beeinträchtigen. Sollten wesentliche Leistungen des Collège International de Cannes von wesentlichen Änderungen betroffen sein, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder sich für einen anderen gleichwertigen Aufenthalt anzumelden, sofern ihnen das Collège International de Cannes diesen überhaupt anbietet. Das Collège International de Cannes muss die Teilnehmer unverzüglich über Änderungen informieren. Nach Erhalt der Änderungsmitteilung müssen die Teilnehmer das Collège International de Cannes unverzüglich über ihre Absicht informieren, ihre Rechte auszuüben oder nicht.
  2. Mindestteilnehmerzahl
    Wird die für einen Sprachkurs erforderliche Mindestteilnehmerzahl (6 Personen pro Gruppe) nicht erreicht, teilt das Collège International de Cannes dem Vertragspartner dies spätestens drei Wochen vor Beginn des Aufenthalts mit.
    Kann das Collège International de Cannes keine Ersatzleistung erbringen, verpflichtet es sich, die Kosten für die vom Teilnehmer nicht erbrachten Leistungen zu erstatten. Unter keinen Umständen zahlt das International College of Cannes eine Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten oder Zeitverlust. Entspricht kein Kurs dem Niveau des Teilnehmers, behält sich das Collège International de Cannes das Recht vor, Gruppenunterricht durch Privatunterricht zu ersetzen. Die Anzahl der Stunden des Einzelunterrichts richtet sich nach dem vom Teilnehmer bezahlten Betrag. Wenn sich ein Teilnehmer für Privatunterricht anmeldet, ist allein das Collège International de Cannes berechtigt, die für diesen Unterricht zuständigen Lehrer zu ernennen, sie gegebenenfalls zu ändern und die Stundenpläne für den Unterricht festzulegen.
  3. Aktivitäten
    Das Collège International de Cannes behält sich das Recht vor, eine oder mehrere der in der Broschüre beworbenen Aktivitäten abzusagen, wenn die Wetterbedingungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Collège International de Cannes und seiner Organisation liegen, nicht günstig sind. In diesem Fall verpflichtet sich das Collège International de Cannes, die abgesagten Aktivitäten durch andere zu ersetzen.
  4. Ferien
    Der Vertragspartner erklärt, die gesetzlichen Feiertage (01. – 01. – 10. – 04. – 01. – 05. – 08. – 05. – 18. – 05 /29 – 05/14), in denen keine Kurse und Schulungen angeboten werden. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass hieraus kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich entstehen kann.
  5. Stornierung eines Aufenthalts bei Internationales Kolleg von Cannes
    Das International College of Cannes behält sich das Recht vor, einen Aufenthalt aus Sicherheitsgründen nach einem Streik, politischen Unruhen oder anderen außergewöhnlichen Vorfällen zu stornieren. In diesem Fall verpflichtet sich das Collège International de Cannes, eine Verschiebung der Reservierung vorzuschlagen oder die damit verbundenen Kosten zu erstatten. Das Collège International de Cannes behält sich das Recht vor, einen bestimmten Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten einzubehalten.
  1. responsabilité
    Das Collège International de Cannes übernimmt die volle Verantwortung für die Aufenthalte und verpflichtet sich, sie effizient zu organisieren, indem es sich auf seine Kenntnisse und Erfahrungen in der Branche stützt. Unter keinen Umständen haftet das Collège International de Cannes für Verluste aufgrund von Krankheit, Unfällen oder Unannehmlichkeiten, die durch mangelhafte Dienstleistungen eines vom Collège International de Cannes beschäftigten Vertreters verursacht wurden; das Collège International de Cannes haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen, Geld usw. es sei denn, diese Schäden beruhen auf nachgewiesener Fahrlässigkeit des Collège International de Cannes.
  1. Wohlbefinden und Sicherheit
    Das Collège International de Cannes ist berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die für das Wohlergehen und die Gesundheit der Teilnehmer erforderlich sind. Das Collège International de Cannes ist außerdem berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer im Bedarfsfall eine angemessene medizinische Behandlung erhalten. Die durch diese Art der Heilbehandlung entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter, wenn er minderjährig ist. Eine Genehmigung; Bei bestimmten risikobehafteten Aufenthalten ist eine vom gesetzlichen Vertreter erstellte Schriftform erforderlich. Ohne dieses unterschriebene Dokument behält sich das Collège International de Cannes das Recht vor, dem Teilnehmer den Zugang zu bestimmten Aktivitäten zu verweigern.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Collège International de Cannes und dem Teilnehmer findet ausschließlich französisches Recht Anwendung. Zuständiges Gericht in dieser Angelegenheit ist das Gericht am Sitz des Collège International de Cannes. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen beschränken in keiner Weise die auf die Vertragspartei anwendbaren Gesetze.

 

                                                                     Laden Sie die Verkaufsbedingungen im PDF-Format herunter  

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